Sprechen – Hören – Lernen Fördern


Regionalkonferenz Mitte

Posted in Allgemein, Termine von Ursula Haeuser am 24. Jan. 2012

SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN
Landesverband Hessen e.V.


Einladung

zur
Regionalkonferenz Mitte
am 23. Februar 2012, 18.00 Uhr
im Bürgerhaus Klein-Linden,
Zum Weiher 33
35398 Gießen
Telefon: 0641 – 21787

1.  Begrüßung und Vorstellungsrunde

2. Landesverband und Schulen im Dialog: Förderschulen mit dem Schwerpunkten Lernen, Sprache, Hören, Schulen mit gemeinsamen Unterricht und inklusiver Unterricht      unter den Aspekten des  Hessischen Schulgesetz und dem Entwurf der VO über Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Probleme, Auswirkungen, regionale Besonderheiten

3. IdA, ein ESF-Programm für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
Ursula Häuser

4.  Verschiedenes

Ende der Regionalkonferenz gegen 21.00 Uhr

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern, Angehörige, Lehrer, Erzieher, Vereine und Verbände, die sich mit den Konsequenzen der UN-Konvention und dem veränderten Hessischen Schulgesetz für Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen auseinandersetzen wollen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Anmeldungen bitte bis zum 20.02.2012 an die    Geschäftsstelle

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Jung
1.Vorsitzender


Das sollten Sie wissen

Posted in Allgemein, Ratgeber von Ursula Haeuser am 6. Jan. 2012

Menschen mit Behinderungen haben immer noch Nachteile und stehen vor Barrieren, auch wenn sie sich um eine Ausbildung oder einem Arbeitsplatz bemühen. Dabei sind sie nicht unbedingt weniger leistungsfähig als andere. Im Rahmen der Umsetzung der VN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die eine umfassende Barrierefreiheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen einfordert, wird sich auch die Arbeitsförderung und die berufliche Rehabilitation verändern.

Nachfolgend finden Sie die Erklärung einiger Begriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um Ihr Kind mit einer Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung bei der Suche nach einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen.

Behindert“ ist ein Mensch um Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, seine geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigt.

Schwerbehindert“ ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mehr festgestellt ist. Beachten Sie: der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Leistugsfähigkeit eines Menschen aus.

Gleichgestellt mit behinderten Menschen“ werden Personen mit einem Behinderungsgrad vom mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist. Das gilt auch für die berufliche Ersteingliederung und Ausbildung.


Regionalkonferenz Nord im BBW Nordhessen Kassel

Posted in Allgemein von administrator am 3. Jan. 2012

Die Regionalkonferenz am 10.11.2011 stand unter dem Zeichen der UN-Konvention und deren Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkten Lernen, Hören und Sprache. Nach der Neufassung der sonderpädagogischen Förderung im Hessischen Schulgesetz und der daraus resultierenden Verordnung wird sich einiges verändern.Hinzu kommt der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen, der ebenfalls für den Bereich Bildung einige Punkte festschreiben wird, die es ebenfalls zu erfüllen gilt.

“In allen Schulen wird es durch die Inklkusion Veränderungen geben, die wir im Interesse der Kinder mit Sprach-,Hör-und Lernbehinderungen intensiv begleiten müssen” eröffnete Ursula Häuser die Diskussion. Kritisch sehe der Verband vor allem die Übergänge Kindergarten – Schule, den Übergang nach Klasse 5, vor allem aber den Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium. Hier sehe man die größten Schwierigkeiten, da noch völlig unklar ist, wie sich gerade an dieser Schnittstelle die Unterstützungssysteme entwickeln würden. Sie forderte die Anwesenden auf, den Weg der Kinder und Jugendlichen intensiv zu begleiten.

Deutlich wurde im Rahmen der Diskussion, dass Kollegien  der Schulen  besorgt seien, ob eine ausreichende sonderpädagogische Förderung für die Kinder zur Verfügung stehen wird. Erste Auswirkungen der Inklusion werden im kommenden Schuljahr zu verzeichnen sein, so die Auffassung der Regionalkonferenz. “Wenn die Kinder nicht ausreichend Unterstützung auf ihrem Weg erfahren, kann man nicht erwarten, dass sie einen Abschluss erreichen bzw. eine Ausbildung beginnen können” sorgte sich ein Teilnehmer.

Förderschulen und Beratungs- und Förderzentren, vor allem aber auch die allgemeinen Schulen, von der Grundschule bis zur beruflichen Schule stünden vor einer neuen Aufgabe, die heute noch nicht umfassend formuliert werden kann.Es wird nicht ausreichen, die sonderpädagogische Kompetenz der Beratungs- und Förderzentren in die allgemeine Schule mit einzubeziehen. Die Entwicklung wird vor allem große Veränderungen in der Lehreraus-, Fort- und Weiterbildung erfordern. Hier müsse noch viel passieren.

Wie es mit der beruflichen Rehabilitation und der Ersteingliedeung in den kommenden Jahren aussehen werde, sei heute noch nicht absehbar. Auch die Entwicklung der Berufsbildungswerke stehe unter dem Einfluss der UN-Konvention und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Entwicklungen, erklärte der Leiter des BBW Nordhessen,Klaus Winger. Das BBW Nordhessen stünde vor neuen Aufgaben – so wie alle Berufsbildungswerke-, würde sie annehmen und an Konzepten zur Verbesserung der Übergänge in eine Ausbildung mit erarbeiten.

“Der Landesverband wird Ihnen ein aktiver Partner auf diesem Weg sein, sowohl für die Schule als auch für die BBWs und  für die Bildungsträger, mit denen wir in Kontakt stehen,” schloss der Verbandsvorsitzende Hans-Jürgen Jung die Konferenz.

Landesverbandsvorsitzende v.l. Hans - Jürgen Jung und Ursula Häuser

Teilnehmer der Regionalkonferenz: Birgit Merz, Werner Mösche-Sonnenberg, Klaus Winger



Kultusministerkonferenz will Reform des Übergangssystems Schule-Beruf

Posted in Allgemein von Ursula Haeuser am 28. Dez. 2011

Zukünftig sollen verstärkt unnötige Warteschleifen für Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung vermieden werden. Deshalb sollen die schulischen Angebote des Übergangssystems weiterentwickelt werden, entschied die Kultusministerkonferenz im November.

Sie erteilte an den Unterausschuss Berufliche Bildung einen entsprechenden Arbeitsauftrag. Dieser soll bestehende schulische Maßnahmen des Übergangssystems auf Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen. Ziel ist eine Optimierung der Angebote, um sie in einem nächsten Schritt zu vereinheitlichen.

Im Bereich der schulischen Übergangsmaßnahmen will die KMK eine Verbesserung der Anschlussfähigkeit an die duale Ausbildung erreichen. Um Bildungsgänge besser miteinander zu verzahnen und die Anrechenbarkeit von Übergangsmaßnahmen zu erhöhen, orientiert sich die KMK bei der Erarbeitung ihrer Reformvorschläge eng an den Ausbildungsordnungen. Auf der Basis eines internen Diskussionspapiers der KMK soll eine schnelle Beschlussfassung angestrebt werden.

Quelle: KMK


Posted in Allgemein von Ursula Haeuser am 28. Dez. 2011