Bundesteilhabegesetz

Die Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschäftigt die Verbände der Menschen mit Behinderungen schon länger. Nicht zuletzt durch den vorzeitig bekannt gewordenen Entwurf im Dezember 2015.

Das Gesetz soll als neuer Teil II im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Einzug halten.

Erstmals wurden schon 2014 die Verbände in die Diskussion einbezogen, neben den anderen Akteuren, die im BMAS an der Entwicklung des BTHG beteiligt waren: Bund, Länder, Gemeinden und Rehabilitationsträger.

Die BAG Selbsthilfe hat sich über den Deutschen Behindertenrat mit eingebracht, dessen Positionen Sie unter folgenden Links finden:

http://www.bag-selbsthilfe.de/eingliederungshilfe.html

http://www.bag-selbsthilfe.de/tl_files/2014-1%20quartal/Bundesteilhabegesetz-DBR.pdf