Informationen des Bundesfammilienministeriums

Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Schulen zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen von zu Hause aus umgestellt. Das stellt viele berufstätige Eltern vor große Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und ein Gesetz zur Ausweitung der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Privat versicherte Eltern und Selbstständige können weiterhin Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause

Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.

Neu ist zudem, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung benötigt.

Die Regelung soll nach der Unterzeichnung des Gesetzes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten. Weitere Informationen enthalten die Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.  20210120-musterbescheinigung-data

Quelle: BMFSJ

Neues zum Thema Impfen für Menschen mit Hörbehinderungen

Liebe Leser*innen,

es gibt nochmal Neuigkeiten zum Thema Impfen. Im Laufe des heutigen Tages wird das anhängende Faxformular für hörbehinderte Menschen auf der Webseite hessen.de bereit gestellt.

Damit können sich hörbehinderte Menschen für einen Impftermin anmelden, als Alternative zur Online-Anmeldung oder Anmeldung per Telefon.

ImpfFormularGehörlos_interaktiv

Datenschutzinformationen_ImpfFormularGehörlos

Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

· Personen ab 80 Jahre

· Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)

· Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste

· Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)

· Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

Nutzen Sie das versandte Faxformular daher bitte nur, wenn Sie hörbehindert sind UND in eine der genannten Personengruppen gehören!

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Informationen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Hessischen Landesregierung

verschiedene Institutionen haben Informationen in Einfacher oder Leichter Sprache über das Coronavirus und die Impfung zur Verfügung gestellt:

Die Hessische Landesregierung hat eine Basisinformation in Leichter Sprache zum Coronavirus und den Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt (mit Kontakthinweisen zum BMG):

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache

Aktivität und Teilhabe – So will ich leben

Liebe Mitglieder und Interessierte,

der Bundeverband Lernen Fördern hat eine  neue Broschüre „So will ich Leben“ soeben fertig gestellt. Sie richtet sich direkt an Jugendliche und junge Erwachsene, die ihr Leben selbst gestalten wollen.

In der Broschüre geht es um die Grundbedürfnisse junger Menschen, ihre Selbstwirksamkeit und Achtsamkeit. Themen wie Resilienz, Bindung und Beziehung werden aufgegriffen und mit Beispielen junger Menschen dargestellt.

Die Broschüre ist in Einfacher Sprache gut lesbar geschrieben. Sie dient der eigenen Information und ist aber auch Grundlage, um die betreffenden Themen einzeln oder in Gruppen mit jungen Menschen zu bearbeiten.

Die Broschüre erhalten Sie als pdf in der Anlage.  Die Printversion können Sie gerne gegen Erstattung der Versandkosten bei uns bestellen.

SH-11-So-will-ich-leben-1

Mitgliederinformation zu COVID-19

Sehr geehrte Damen und Herren in unseren Vereinen,

COVID-19 bringt unser Leben, unsere Lebensweise und in hohem Maße den Austausch untereinander in den Gruppen und die Unterstützung duch die Sebsthilfe/ den Landesverband an Grenzen. Die Pandemie bringt uns zum Innehalten und zum genauer hinschauen.

Wo sind Schwachpunkte, aber wo finden sich auch Potentiale. Zeit für eine Analyse und Zeit Neues zu planen und in Angriff zu nehmen.

Unter dem #wir bleiben Zuhause# und anderen #sammeln sich zahlreiche Beiträge, Fotos und Erfahrungen zum Umgang mit der Coronakrise. Sie machen Sorgen und Nöte deutlich, zeigen aber auch Humor, Unverständnis odr Zynismus.

Es gbt eine Reihe von Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herzerkrankungen, Atmwegserkrankungen oder Krebserkrankungen. Es betrifft nicht nur ältere Menschen (auf ihnen liegt das Hauptaugenmerk), sondern alle Altersgruppen

Menschen, die ebenfalls zur Risikogruppe gehören sind Menschen mit Behinderungen. Sie stehen nicht unbedingt im Focus des Interesses, gehören aber dazu. Jedoch haben sie schwerer Zugang zu Informationen.

Inzwischen gibt es barrierefreie Informationsangebote zum Umgang mit der Pandemie. Diese finden sie unter www.staatskanzlei.hessen.de

Weitere Informationen zum Umgang mit der Pandemie finden Sie auch auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe www.bag-selbsthilfe.de

Diese Pandemie zwingt dazu Termine abzusagen und/oder zu verschieben. Der Austausch in Gremien, die Teilhabe bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene und vieles mehr finden augenblicklich meist digital statt. Der persönliche Kontakt und Austausch fehlen.

Dadurch mussten wir auch unser Jubiläum jetzt im Mai absagen und auf das kommende Jahr verschieben.

Die nun erfolgten Lockerungen der Auflagen dürfen uns nicht leichtsinnig werden lassen. SHLF hofft, dass Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen bald wieder starten können. Der 18. Mai 2020 ist  ein wichtiger Zeitpunkt.

Ihnen allen viel Gesundheit und bis bald

Der Vorstand

 

 

Umgang mit Handy,Smartphone & Co

Nichts hat unsere Umwelt und unser soziales Umfeld mehr verändert als der Computer, Handy, Smartphone und Tablet.

Doch sind wir sicher im Umgang damit? Wir erfahren ständig, dass die meisten Kinder und Jugendlichen sich besser mit diesen Dingen auskennen und sich mehr damit beschäftigen, als die Eltern. Sie werden mit den neuen Technologien erwachsen, greifen auf ihre Erfahrungen zurück und vertrauen der neuen Seite, dem neuen Freund.  Viele Kinder und Jugendliche befassen sich nicht mit den Gefahren und sind sorglos und unaufgeklärt im Internet unterwegs.

Viele Eltern wisen nicht, was ihre Kinder mit wenigen Klicks im Netz tun, auf wen, oder was sie treffen und welche Inhalte sich ihnen auftun.

Es fehlt das Problembewusstsein oftmals auf beiden Seiten, bei den Kindern und bei den Eltern. Sie müssen und sollen die Mediennutzung ihrer Kinder aktiv begleiten. Wenn es Probleme gibt, dauert es, sie zu erkennen und sich Unterstützung zu holen.

Die große Digitalisierungsoffensive kommt auf die Schulen zu und jede/jeder will (schnell) dabei sein. Es wird mit Tablet, PC und Handy gearbeitet, Unterricht und Freizeit verändern sich ständig. Hier sind alle gefragt, medienkompetente Eltern und Lehrer.

Wer Fragen hat, Unterstützung sucht und sich informieren möchte findet untere anderen Informationen und Rat unter

www.medien-sicher.de

Deutschen Olympischen Sportbundes zum Thema gemeinsamer Schulsport

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben gemeinsame Handlungsempfehlungen zur gleicheberechtigten Teilnahme am Schulsport beschlossen.

Die Handlungsempehlungen beruhen auf den 2007 und 2008 beschlossenen Empfehlungen für den Schulsport und für den Sport von Kindern mit Behinderung. Neu ist die besondere Berücksichtigung der Inklusion

Pressemitteilung des DSOB

Handlungsempfehlungen als Download (PDF)

Einfache Sprache in Bildung und Ausbildung

Einfache Sprache in Bildung und Ausbildung
Herausforderungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten

 

 

Herausgeber und Autoren:
Martina Ziegler, Prof. Karl-Heinz Eser,
Sonja Abend, Dr. Peter Piasecki, Mechthild Ziegler
weitere Autoren:
Prof. Dr. Birgit Werner, Dr. Susanne Wagner, Elke May, Stefan Langela,
Hermann Birkle, Anne Bergheim-Mersch, Lother Baumüller
Herausgegeben im LERNEN FÖRDERN-Bundesverband e. V.
Das Buch setzt sich mit der Bedeutung von leichter, einfacher und verständlicher Sprache für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (Schwerpunkt Lernbehinderungen) auseinander. Welche Herausforderungen stellen sich, welche Möglichkeiten bieten sich, welche Voraussetzungen sind in Bildung, Berufsorientierung, Berufsausbildung und Berufsausübung nötig?
Bestellen Sie Ihr Exemplar: material@lernen-foerdern.de
LERNEN FÖRDERN:
Einfache Sprache in Bildung und Ausbildung
Herausforderungen, Voraussetzungen, Möglichkeiten
ISBN 978-3-943373-06-6
176 Seiten, 14,90 EUR