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Das sollten Sie wissen
Menschen mit Behinderungen haben immer noch Nachteile und stehen vor Barrieren, auch wenn sie sich um eine Ausbildung oder einem Arbeitsplatz bemühen. Dabei sind sie nicht unbedingt weniger leistungsfähig als andere. Im Rahmen der Umsetzung der VN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die eine umfassende Barrierefreiheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen einfordert, wird sich auch die Arbeitsförderung und die berufliche Rehabilitation verändern.
Nachfolgend finden Sie die Erklärung einiger Begriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um Ihr Kind mit einer Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung bei der Suche nach einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen.
„Behindert“ ist ein Mensch um Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, seine geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigt.
„Schwerbehindert“ ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mehr festgestellt ist. Beachten Sie: der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Leistugsfähigkeit eines Menschen aus.
„Gleichgestellt mit behinderten Menschen“ werden Personen mit einem Behinderungsgrad vom mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist. Das gilt auch für die berufliche Ersteingliederung und Ausbildung.
WDR-Dokumentation über das Persönliche Budget und die Zukunftsperspektiven behinderter Menschen
Im Rahmen der Sendereihe DIE STORY hat der WDR eine 45-minütige Dokumentation veröffentlicht.
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2011/0919/behindert.jsp
Die beschriebene Situation ist in NRW angesiedelt, dennoch werden zentrale Punkte der Themen an zwei Fallbeispielen informativ dargestellt.
Die Sendung ist auch als Podcast verfügbar:
Forum 2010 jetzt online
ZDF-Beitrag Behindert und trotzdem selbständig
In der ZDF-Mediathek kann man einen Beitrag über selbständige Arbeit trotz Behinderung.
Den Artikel finden Sie hier.
Einfach Teilhaben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine umfangreiche Plattform mit Informationen über das Leben mit Behinderung geschaffen. Hier finden Sie Fragen und Antworten für Familie, Ausbildung, Alter und Freizeit. Eine sehr umfangreiche Sammlung und ein guter Anlaufpunkt
Informationen zum Persönlichen Budget
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Marktplatz zum Persönlichen Budget geschaffen. Er bietet allen, die sich dafür interessieren wichtige Informationen zum Thema, erleichtert die Suche nach Beratungs- und Servicestellen, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und Beispiele aus der Praxis. Sie finden den Marktplatz unter www.budget.bmas.de
Die Seite zum persönlichen Budget können Sie auch in einer Version mit leichter Sprache lesen.
Publikation der BMAS zum Persönlichen Budget
“Behindertenkonvention jetzt umsetzen”
Die Thesen der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erhalten Sie unter www.dvfr.de
Urteil des Bundesfinanzhofes zur Schulverpflegung
Bundesfinanzhof urteilt: Umsatzsteuer ist für Schulessen fällig. Fördervereine von Eltern, die ihren Kindern an der Schule ein Mittagessen kochen und dafür ein Entgelt verlangen, müssen Umsatzsteuer bezahlen.
“Die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein sind weder nach dem UStG noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei.”
Resilienz fördern – ein wichtiger Auftrag
Hier können Sie sich die Präsentation der Fachtagung herunterladen.
Wir danken Herrn Demling vom Sonderpädagogischen Forschungszentrum
resilienz-fordern-mai-2009-giesen als PDF.