Berufliche Eingliederung

Hinweise für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Lernbehinderungen

1. Förderbedarf klären

Jugendliche mit Behinderungen haben Anspruch auf Pflichtleistungen nach $ 102, Abs. 1 SGB III.

  • Lernbehinderung ist eine Behinderung gemäß § 19 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 2 Abs.1 SGB IX
  • falls die Agentur für Arbeit einen Test nicht für erforderlich hält, Verweis auf das sonderpädagogische Gutachten der Schule


2. Antrag schriftlich an die Reha-Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit oder die zuständige ARGE bzw. optierende Kommune

„Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gem. § 14 SGB IX

  • die Arbeitsagentur, ARGE, opt. Kommune prüft ihre Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen.
  • Die Entscheidung muss gem. $ 14 Abs. 2 SGB IX innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang erfolgen.

3. Entscheidung über die Maßnahme

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gem. § 61SGB III
  • Berufliche Ausbildung gem. § 60 SGB III

Die Beratung über Vor- und Nachteile der jeweiligen Maßnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit, die ARGE bzw. opt. Kommune.
Die Agentur für Arbeit und die anderen o.g. Rehaträger dürfen sich einer Förderung nicht entziehen.

Machen Sie deutlich, dass Sie auf die Durchführung der Maßnahme bestehen und mit einer schnellen Vermittlung in Arbeit nicht einverstanden sind.

Fragen Sie regelmäßig nach dem Stand des Antrags.

Notieren Sie sich alle Gespräche mit der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune.

Wenn Sie eine mündliche Zusage bekommen und keine schriftliche bestätigen Sie diese Zusage sofort schriftlich und halten Sie in Ihrem Schreiben alles fest, wie Sie es verstanden haben.

Schreiben Sie zu wichtigen mündlichen Aussagen der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune grundsätzlich eine kurze Gesprächsnotiz und geben Sie diese dem Reha-Träger zur Kenntnis.

Sollte eine notwendige Leistung abgelehnt werden, so legen Sie sofort Widerspruch ein!

4. Verhalten bei Ablehnung des Antrags oder bei nicht fristgerechter Entscheidung

  • wenn Sie nach 4 Wochen noch immer keine Bewilligung erhalten haben oder
  • Ihr Antrag abgelehnt wurde, obwohl die Maßnahme erforderlich ist, dann

stellen Sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht; diesem Antrag legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an die Agentru für Arbeit etc. und ggf. das Antwortschreiben oder Ihre Gesprächsnotiz bei.

Bei allen Fragen und auftretenden Problemen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wir werden Sie unterstützen.

Kooperation Rhein-Main

Gemeinsame Pressemitteilung des IWAK Frankfurt und der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 19/2006 – 19.05.2006

Unternehmensbefragung Region Rhein-Main:

Kooperationen sind wesentliche Wettbewerbsfaktoren

• Zwischenbetriebliche Kooperationen dominieren
• Beratung und Unterstützung im Bereich Weiterbildung vorrangig
• Wissensaustausch zwischen Betrieben von hoher Bedeutung

Die Ergebnisse einer schriftlichen Befragung vom Dezember 2005 belegen, dass in-tensive Kooperationen formeller und informeller Art zwischen den Betrieben beste-hen. Diese beschränken sich nicht auf den Wertschöpfungsprozess (Zulieferer oder Abnehmer) bzw. auf brancheninterne Kontakte, sondern gehen auch über die sekt-oralen Grenzen hinaus. In ihrer Häufigkeit liegen sie deutlich vor den betrieblichen Kooperationen mit externen Institutionen wie Wirtschaftsförderern oder Kammern.

Ein funktionierendes und effektives institutionelles Umfeld ist für viele Arbeitgeber dennoch von zentraler Bedeutung wenn es um grundsätzliche betriebliche Entschei-dungen geht. Insbesondere Beratung und Unterstützung bei Weiterbildungsaktivitäten werden von nahezu der Hälfte der Betriebe in der Region als wichtig oder sehr wich-tig angesehen. Aber auch Förderprogrammberatung, Innovationsförderung oder Standortberatung gelten vielen Betrieben als relevanter Wettbewerbsfaktor.

Besonders anschaulich wurde die Bedeutung regionaler betrieblicher Netzwerke bei der Frage nach den betrieblichen Strategien zur Schaffung und Verbreitung von Wis-sen. Demnach ist die Wissensaneignung durch den Wissensaustausch mit anderen Betrieben aus der Region nach der betrieblichen Aus- und Weiterbildung die zentrale betriebliche Strategie und liegt in ihrer Häufigkeit deutlich vor eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder der formellen Aneignung von Wissen durch Lizen-zierungen oder durch Publikationen und Messen.

Der vollständige IWAK-Report ist im Internet abrufbar unter www.iwak-frankfurt.de.

Best Practice

Von der Konzeption zum Projekt
EQUAL – Projekt „Berufsausbildungswerk Mittelhessen(BAW Mittelhessen) und das
Reha – Ausbildungsnetzwerk Mittelhessen (R-BAN)

Seit Jahren hat Sprechen-Hören-Lernen Fördern, LV Hessen auf den Ausbildungsplatzmangel und die dadurch entstehende Perspektiv- und Chancenlosigkeit von jungen Menschen mit Lernbehinderungen hingewiesen, Wir sind der festen Überzeugung, dass gerade für unsere Jugendlichen ein Spektrum an Möglichkeiten vorgehalten werden muss, das ihnen die Chance auf einen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz eröffnet. Unsere Kinder haben das gleiche Recht auf Bildung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Arbeit wie jeder andere Jugendliche auch.

Doch es ist wie so oft. Gerade bei diesem Übergang in das nächste System – dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gibt es viele Hürden zu nehmen. Nicht nur von den Jugendlichen selbst, sondern auch von den Angehörigen. Ohne ihre Unterstützung sind die jungen Leute oft hilflos.
Wir stellen fest, dass es an Informationen fehlt, dass gerade beim Übergang in das Ausbildungs- bzw. Arbeitsleben aus unserer Sicht vieles anders oder besser gemacht werden könnte.

Es gibt viele Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, die unseren Jungendlichen bei der beruflichen Ersteingliederung zur Verfügung stehen können. Aufgrund unterschiedlichster Erfahrungen und Beratungen von Eltern waren wir mit der Situation, die wir bis 2003 vorfanden unzufrieden. Unsere Jugendlichen fielen immer öfter durch das Raster, wurden in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung eingeordnet, die ihre Probleme, sowohl im kognitiven, als auch im sozialen Bereich nicht schmälerten. Auch das Berufsvorbereitungs- bzw. Berufsgrundbildungsjahr (BVJ,BGJ) half aus unserer Sicht nicht wirklich, ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.

Schon 2002 gab es verschiedene Ideen im LV Hessen, die den Weg in Ausbildung und Arbeit betrafen. Einerseits die Idee, sich verstärkt für eine Integrationsfirma einzusetzen, bzw. selbst eine zu gründen, andererseits die Idee eines „Berufsausbildungswerkes“, in dem neben der praktischen Ausbildung der theoretische Teil in einer Sonderberufsschule bzw. in Sonderberufsschulklassen vermittelt werden sollte. Das Berufsausbildungswerk Mittelfranken schwebte uns als erstrebenswertes Ziel vor.
Diese Ideen wollten wir umsetzen, in der festen Überzeugung, auf diese Weise für viele Lernbehinderte den Weg in und durch eine Ausbildung weiter zu ebnen und sie zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Wir wollten ein Konzept, dass die Jugendlichen schneller in eine Ausbildung vermitteln würde und vor allem wollten wir Maßnahmekarrieren verhindern.

In der Mitgliederversammlung 2003 stellte der Vorstand seine Ideen der Mitgliederversammlung vor, konnte die Mitglieder überzeugen und erlangte auch die Freigabe von Mitteln zur Konzeptionierung und Umsetzung. Im Anschluss verfassten wir eine entsprechende Pressemitteilung und freuten uns über die Presseberichte. Sehr schnell suchte die kommunale Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Gießen Kontakt mit uns. Dort war man der Überzeugung, dass es für lernbehinderte Menschen schon die Maßnahmen gäbe, die wir uns vorstellten.
Es folgten Gespräche, in denen wir unsere Idee – ein Berufsausbildungswerk mit eigener Sonderberufsschule zu gründen – darstellten. Unsere Idee fand Interesse, die im Mittelhessischen Bildungsverband (MBV)zusammengeschlossenen kommunalen Beschäftigungsträger aus Limburg und Wetzlar, sowie „Arbeit und Bildung e.V“ aus Marburg kamen hinzu. Wir konnten die anfängliche Skepsis schnell überwinden, wurden aber überzeugt, dass ein weiterer Maßnahmeträger am Markt nicht konkurrenzfähig sei, man wäre aber sehr Interessiert an einer Verbesserung der bestehenden Maßnahmen, bzw. an der Neuentwicklung eines solchen Projektes.

Der Beginn im Herbst 2002 der gemeinsamen Konzeptentwicklung zeigte schnell, dass es eines ganzen Netzwerkes bedürfen würde und vor allem Unterstützung von der politischen Ebene. Gespräche mit dem Staatssekretär des Hessischen Sozialministeriums und der Ministerin signalisierten großes Interesse, es wurden Bedingungen gestellt. So wurden wir aufgefordert, die beiden Berufsbildungswerke in das Konzept einzubinden. Das Hessische Kultusministerium zeigte sich ebenfalls aufgeschlossen, die Regionaldirektion Hessen (ehem. Landesarbeitsamt) konnte ebenfalls überzeugt werden, wollte aber unser „Endprodukt“ abwarten.

Es zeigte sich schnell, dass wir es mit einer „Gemengelage“ zu tun hatten. Das Spektrum reichte von sozial benachteiligten Jugendlichen bis hin zu Jugendlichen mit schwerer Lernbehinderung. Wir, der Verband, wollten uns nur auf die Sprach-, Hör- und Lernbehinderten und deren Probleme bei der Ersteingliederung befassen. Die Beschäftigungsträger und das BBW Nordhessen überzeugten uns, dass wir im Grunde 2 Projekte entwickeln müssten – das BAW Mittelhessen und ein Projekt, in dem die Jugendlichen mit Lernbehinderungen eine Ausbildung erhalten sollten, die einen direkten Anspruch auf berufliche Rehabilitation hätten.

EP BAW Mittelhessen

Ende 2004 war es uns gelungen, das „BAW Mittelhessen“ im Konzept fertig zu haben und Unterstützung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen von EQUAL zu erhalten. Die endgültige Zusage des ESF bekamen wir im Frühjahr 2005, ebenso grünes Licht von der Regionaldirektion Hessen.
Seit Herbst 2005 arbeitet das BAW Mittelhessen als Entwicklungspartnerschaft mit einem transnationalen Partner in Spanien. Es ist keine stationäre Einrichtung im eigentlichen Sinn, sondern ein Ausbildungsnetzwerk im Regierungsbezirk Mittelhessen – von Marburg über Gießen, Wetzlar bis nach Limburg, angesiedelt bei den kommunalen Beschäftigungsträgern mit dem LV als Kooperationspartner. Hier erhalten junge Menschen bis 25 Jahre eine Ausbildung in 36 Berufen, die auf dem 1. Arbeitsmarkt aufgrund unterschiedlichster Probleme keine Ausbildung erhalten. Sowohl betrieblich, als auch überbetrieblich mit Unterricht in der Berufsschule – ohne sonderpädagogische Förderung. Auch für ein EU – Projekt neu ist es, dass in diesem Projekt nicht nur die Ausbilder eine enge Kooperation pflegen, sondern auch die Auszubildenden. In diesem Jahr sind erstmals im Bereich Hotel – und Gaststättengewerbe 12 AZUBIS aus Mittelhessen in Spanien im Praktikum gewesen und umgekehrt.

Das Reha-Berufsausbildungsnetzwerk Mittelhessen

Anfang 2005 hatten wir das Konzept für R-BAN fertig.
„So wohnortnah wie möglich, so stationär wie nötig“ lautet der Slogan des Modellprojektes R-BAN (Reha-Berufsausbildungsnetzwerk Mittelhessen). Seit September 2005 werden 14 junge Menschen mit Lernbehinderungen aus dem Gebiet der vier mittelhessischen Arbeitsagenturen Marburg, Gießen, Wetzlar und Limburg vom Netzwerk wohnortnah ausgebildet. 14 Betriebe aus der Region stellen Ausbildungskapazität zur Verfügung.

Die sozialpädagogische Begleitung und den Förderunterricht übernehmen die vier Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaften in
der Region gab (Limburg), GWAB (Wetzlar), ZAUG (Gießen), Arbeit und Bildung (Marburg), die sich mit dem Berufsbildungswerk Nordhessen und dem Verband Sprechen-Hören-Lernen Fördern zum Verein R-BAN zusammengeschlossen haben. Wir übernehmen die Information der Förderschulen in diesem Bereich und stellen das Bindeglied zwischen allen Beteiligten dar. Die Elterninformationsabende und die Informationen in den Gesamtkonferenzen der Lehrerinnen und Lehrer finden großen Anklang.

Beteiligt am Projekt sind außerdem die Agenturen für Arbeit in Marburg, Gießen, Wetzlar und Limburg, die beiden Berufsschulen in Gießen und die zuständigen Kammern.
Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt das Modellprojekt, weil es beispielgebend die politischen Prinzipien ihrer Arbeit „Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit“ unterstützt.

Junge Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung bisher nur mit großem Risiko wohnortnah ausgebildet werden können und eher in einem der weiter entfernten Berufsbildungswerke mit Internat angemeldet werden müssten, werden nun im R-BAN Netzwerk „vor Ort“ gefördert. Die vom BBW Nordhessen unterstützte Eignungsdiagnostik und Fördersteuerung sorgt dafür, dass niemand durch die Maschen des R-BAN Netzes fällt. Bei Bedarf werden Jugendliche z.B. auf Grund psychischer Erkrankungsphasen oder Drogenmissbrauch ins BBW Nordhessen zur stationären Förderung überwiesen. Nach der Stabilisierung geht’s zurück in die wohnortnahe Ausbildung. Die entsendenden mittelhessischen Arbeitsagenturen können pro Rehabilitand im Vergleich mit der stationären Berufsausbildung mehr als 50% der Kosten sparen und diese Mittel für die Ausbildung anderer Jugendlicher einsetzen. „Mehr Rehabilitation für’s gleiche Geld“ ist die Devise des R-BAN Projektes.

Wesentlicher Teil des R-BAN-Netzwerkes ist das früher in der Region nicht existente Angebot von Sonder-Berufsschulklassen für junge Menschen mit Lernbehinderungen in Gießen. Die lernbehinderten Jugendlichen werden zunächst in zwei Berufen, Beikoch/-köchin und Werkzeugmaschinenspaner/-in von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrern in kleinen Klassen beschult. Die Hessische Landesregierung, das Staatliche Schulamt und die beiden Giessener Berufsschulen Theodor-Litt-Schule und Willy-Brandt-Schule haben das Projekt bisher spontan und völlig unbürokratisch unterstützt.

R-BAN und das „BAW“ haben nun das 2. Ausbildungsjahr erreicht. Beide Projekte sind gut angenommen worden, bedenkt man, dass in beiden Fällen die Maßnahmezusagen durch die zuständigen Agenturen bzw. ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) kommen müssen.

Die Regionaldirektion Hessen unterstützt beide Projekte und die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat ebenfalls reges Interesse daran, kommen sie doch ihrer Geschäftspolitik entgegen.
Wenn es uns gelingt, gemeinsam mit unseren Partnern, mit diesen Projekten zu überzeugen, können sie auf andere Regionen übertragen werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies der richtige Weg ist und beide Projekte nach der Modellphase „in Serie“ gehen.

Rückblickend kann man nur sagen, unsere Entscheidung hat sich gelohnt. Gelohnt hat sich zudem die Arbeit mit den Kooperationspartnern, die immer für Vorschläge offen sind und auch bereit, mit uns zusammen Neuland zu beschreiten. Es war und ist sehr viel Arbeit und Engagement aller Beteiligten notwendig. Doch wenn eine Idee überzeugt, findet man auch die entsprechenden Partner.

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