Mitgliederversammlung am Samstag den 13. November 2021

HERZLICHE Einladung zur Mitgliederversammlung 2020
Liebes Mitglied,
wir vom Vorstand von Sprechen-Hören-Lernen-Fördern Landesverband Hessen e.V., laden genau SIE ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 13.11.2021 in die Lindener Ratsstube ab 
13 Uhr ein. 

Unser 50 jähriges Vereinsjubiläum, welches wir in der Stadthalle Gießen-Kleinlinden veranstalten wollten, mußte ebenso wie die Jahresmitgliederversammlung 2020 und das Eltern-Kind-Wochenende abgesagt werden. 
Wie ist es Ihnen so ergangen?  Berichten Sie uns bitte. Wir freuen uns.
               Auf   den   Austausch   mit   Ihnen.

Wir gehen mit.   Mit Ihnen.   Gehen Sie mit uns.   Kommen Sie zu uns.

Unsere letzte Vorstandssitzung hatten wir am Freitag, 27.08.2021. Gerne berichten wir Ihnen davon.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:   
Einlass 12.30 Uhr

13.00 Uhr gemeinsames Mittagessen der Teilnehmer
14.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung

01.   Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit   
02.   Geschäftsbericht des Vorsitzenden        
03.   Kassenbericht des Kassierers
04.   Bericht der Kassenprüfer   
05.   Entlastung des Vorstandes          
06.   Wahl des Wahlvorstandes           
07.   Wahl des gesamten Vorstandes
      1. Vorsitzende/r                2. Vorsitzende/r
      1. Schriftführer/in             2. Schriftführer/in
      1. Kassierer/in                 2. Kassierer/in
      1. Beisitzer/in                 2. Kassenprüfer/in   
08.   Ehrungen für 10-jährige, 25 jährige und 50 jährige
      Mitgliedschaft
09.   Veranstaltungen im Geschäftsjahr 2022
10.   Anträge
11.   Verschiedenes
Voraussichtliches Ende der MV 16.30 Uhr 
(Änderungen vorbehalten)

Anträge sind bis spätestens 30. Oktober 2021 mit Begründung an unsere Geschäfts-stelle zu richten.
Email: post@lernen-foerdern-hessen.de

Sie kennen unsere Homepage ? http://www.shlf.de und unsere 
Facebook-Seite?
https://www.facebook.com/Sprechen-H%C3%B6ren-Lernen-F%C3%B6rdern-Landesverband-Hessen-1860533157357201
„Aufgrund der aktuell gesetzlich vorgeschriebenen 3G-Regel ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Geimpft-Getestet-Genesen) zur persönlichen Teilnahme erforderlich“

Parkflächen gibt es im Stadtzentrum um die Lindener Ratstuben, neben und hinter der Stadthalle, erreichbar über die Ludwig-Erhard-Straße, hinter dem Rathaus in der Konrad-Adenauer-Straße 25 und dem Kindergarten Stadtzentrum in der Konrad-Adenauer-Straße 27.


Ihr VORSTAND
SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN
Landesverband Hessen e.V. 
Geschäftsstelle: Haydnstraße 27, 35440 Linden
Telefon: 06403 – 64511

E-Mail: 
post@lernen-foerdern-hessen.de

Homepage: 
http://www.shlf.de

Facebook-Seite:
https://www.facebook.com/Sprechen-H%C3%B6ren-Lernen-F%C3%B6rdern-Landesverband-Hessen-186053315735720

Protokoll der Mitgliederversammlung:
https://www.shlf.de/presse/wp-content/uploads/2022/01/2021-11-13-Protokoll-Mitgliederversammlung4.pdf

 

Die Hessische Beauftragte informiert

Liebe Leser*innen

Ich möchte Sie auf das Lehrforschungsprojekt „Meine Freizeit – Meine Ideen. Partizipation und Inklusion für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigung“ aufmerksam machen. Es richtet sich hessenweit in Form einer Online-Umfrage direkt an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigung ab 12 Jahren. Das Projekt wird von der Frankfurt University of Applied Sciences in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt Frankfurt am Main und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) durchgeführt.

Es geht dabei um die Freizeitsituation im engen und weiten Sinne. Die Ergebnisse sollen die Möglichkeiten inklusiver Teilhabe an Freizeitangeboten und deren Planung

und Durchführung näher beleuchten und helfen, diese entsprechend zu optimieren.

Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig und anonym und noch bis zum 28.2.2021 möglich.

Gerne können Sie über Ihre Verteiler die Online-Befragung verbreiten. Eine kurze Information finden Sie im Anhang.

Die Online-Befragung kann über diesen Link abgerufen und gestartet werden.  www.participare.de

https://www.participare.de/

Mit besten Grüßen,

und bleiben Sie gesund,

Rika Esser

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Internet: www.behindertenbeauftragte.hessen.de

Quelle:  Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

 

 

Der DBR fragt nach – SHLF auch

Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert.

Unter anderem ist Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.

Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen und versteht sich als Plattform gemeinsamen Handelns und des Erfahrungsaustauschs. Er ist kein Dachverband und besitzt damit kein generelles Vertretungsmandat. Die Mitgliedsorganisationen sind eigenständig und vertreten sich in aller Regel selbst

Quelle: DBR

SHLF wird über die LAGH Selbsthilfe und deren Bundesverband vertreten.

Die angesprochenen Themen und Fragen sind für uns auf der Landesebene in Hessen ebenfalls relevant.

Wenn Sie uns Ihre Erfahrungen übermitteln erhalten wir einen aktuellen Überblick. So können wir sie aktiv vertreten.

Nachfolgend das Anschreiben des Arbeitsausschusses:

DBR-Arbeitsausschuss und Gäste

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bezugnehmend auf die letzte Sitzung des DBR-Arbeitsausschusses am 19.01.2021 möchten das DBR-Sekretariat sowie Herr Delgado über den aktuellen Sachstand und ggf. den notwendigen Handlungsbedarf zur Vorbereitung des KMK-Termins informieren.

Aktueller Sachstand zum Austausch zwischen dem DBR und der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema: Behinderte Schülerinnen und Schüler und Corona

  • Im Dezember 2020 sollte ein Fachgespräch mit dem Präsidium der KMK und DBR-Vertretern zum Stand der Inklusion an deutschen Schulen geben, welches aber aufgrund von Corona nicht stattfinden konnte.
  • Im Oktober 2020 hat sich für den DBR, Herr Reiner Delgado (DBSV), mit KMK-Vertretern darauf verständigt, dass dieses Fachgespräch verschoben werden soll und alternativ im ersten Halbjahr 2021 ein digitaler Austausch zwischen dem KMK und dem DBR stattfinden soll.
  • Dieser digitale Austausch soll voraussichtlich am Mittwoch, 03.03.2021, 13:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr stattfinden.
  • Kernthema des Gesprächs: „Bildungsteilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie“.
  • Schwerpunkte für das Gespräch werden im Vorfeld festgelegt, ggf. unter Einbeziehung der Ergebnisse der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des BMAS.

Aktueller Handlungsbedarf für den DBR

  1. Übersenden von Erfahrungen aus den Verbänden bezüglich der Zielgruppe mit Schulbildung und Corona

Aufgrund der bisherigen geringen Rückläufe aus den DBR-Verbänden bittet das DBR-Sekretariat noch einmal um das Übersenden von Erfahrungen aus den Verbänden bezüglich der Zielgruppe mit Schulbildung und Corona. Es können Beispiele oder Erfahrungen aus folgenden Bereichen der Bildungsteilhabe unter Corona-Bedingungen sein:

–             Fernlernen,

–             Digitalisierung und Barrierefreiheit,

–             Notbetreuung,

–             Schulbegleitung,

–             Kohortenbildung, Auflösung von Klassenverbänden,

–             Maskenpflicht.

Bei Ihren Ausführungen nehmen Sie bitte auch auf folgende Fragen Bezug:

  • Welche Probleme sind bei der Beschulung von Lernenden mit Behinderung angesichts von Corona-Maßnahmen aufgetreten bzw. treten auf?
  • Sind Lernplattformen und Konferenzsysteme barrierefrei nutzbar?
  • Sind Lernmedien und Aufgaben nutzbar und zu bewältigen?
  • Wird die erforderliche individuelle Unterstützung behinderter Lernender angeboten? Durch sonderpädagogische Betreuung und Schulassistenz?
  • Wo liegen die größten Probleme?
  • Gibt es gute Beispiele für Lösungen, die zur Nachahmung empfohlen werden können.
  • Welche Maßnahmen sind nötig, um die Teilhabe behinderter Lernender an Schulbildung auch in Corona-Zeiten zu sichern?
  • Gibt es neben den oben genannten Themen weitere, die mit der KMK besprochen werden sollten?

Herr Delgado wird nach dem Ende der Rückmeldefrist die übersandten Beiträge aufarbeiten. Wenn Verbände Erfahrungsberichte, Informationen, etc. bereits übermittelt haben, brauchen Sie diese nicht noch einmal übersenden.

  1. Teilnahme am KMK-Gespräch

Möchten Sie oder andere Personen Ihres Verbandes an dem Gespräch mit der KMK teilnehmen, dann teilen Sie dies bitte dem DBR-Sekretariat mit.

Das DBR-Sekretariat bittet um Rückmeldungen zur Teilnahme am KMK-Gespräch und der Übersendung von Erfahrungsberichten, etc. bis zum 12. Februar 2021 an dbr@bag-selbsthilfe.de .

Für Rückfragen steht Ihnen auch Herr Delgado gern zur Verfügung:

Reiner Delgado

(Sozialreferent)

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Rungestraße 19 – 10179 Berlin

Tel: 030-285387-240

Mail: r.delgado@dbsv.org – Web: www.dbsv.org

Informationen des Bundesfammilienministeriums

Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Schulen zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen von zu Hause aus umgestellt. Das stellt viele berufstätige Eltern vor große Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und ein Gesetz zur Ausweitung der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Privat versicherte Eltern und Selbstständige können weiterhin Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause

Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.

Neu ist zudem, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung benötigt.

Die Regelung soll nach der Unterzeichnung des Gesetzes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten. Weitere Informationen enthalten die Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.  20210120-musterbescheinigung-data

Quelle: BMFSJ

LAGH Selbsthilfe gründet Arbeitskreis Kinder – wir machen mit

Pressemitteilung der LAGH Selbsthilfe e.V.

Marburg, 16.12.2020

Arbeitskreis Kinder gegründet

Seit längerem stellen wir fest, dass es Kinder mit chronischer Krankheit, Allergien, Behinderungen und psycho-sozialen Problemem schwer haben, nicht nur entsprechend gesundheitlich versorgt zu werden, sondern vor allem auch in der Schule wenig unterstützt werden. Eltern sehen sich vor Probleme gestellt und fühlen sich den unterschiedlichen Systemen gegenüber relativ hilflos. Geschwisterkinder fühlen sich teilweise überfordert.

Ob Allergie, Diabetes, Entwicklungsstörungen, ADHS, Hör- oder Lernbehinderung, die Kinder stoßen täglich auf Barrieren und benötigen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Der Arbeitskreis Kinder bietet den Mitgliedern und Interessierten eine Plattform zum Austausch und zur Erarbeitung von Vorschlägen und Forderung, die dann der Öffentlichkeit vorgestellt und vor allen mit den entsprechenden Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Unser gemeinsames Ziel ist, Barrieren abzubauen und den Kindern den Weg zu erleichtern“ so die LAGH Vorsitzende.

Wir starten gemeinsam mit unseren Mitgliedern: ADHS Landesverband Hessen e.V., Autismus Nordhessen e.V., Diabetes Hessen e.V., Eltern hörgeschädigter Kinder eV., Deutsche Epilepsievereinigung LV Hessen e.V., Sprechen-Hören-Lernen Fördern LV Hessen e.V. diesen Arbeitskreis und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Die Termine der Treffen, derzeit virtuell aufgrund der Pandemie, werden auf der Webseite der LAGH Selbsthilfe bekannt gegeben.

www.lagh-selbsthilfe.de

Interessierte sind willkommen.

Neues zum Thema Impfen für Menschen mit Hörbehinderungen

Liebe Leser*innen,

es gibt nochmal Neuigkeiten zum Thema Impfen. Im Laufe des heutigen Tages wird das anhängende Faxformular für hörbehinderte Menschen auf der Webseite hessen.de bereit gestellt.

Damit können sich hörbehinderte Menschen für einen Impftermin anmelden, als Alternative zur Online-Anmeldung oder Anmeldung per Telefon.

ImpfFormularGehörlos_interaktiv

Datenschutzinformationen_ImpfFormularGehörlos

Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

· Personen ab 80 Jahre

· Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)

· Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste

· Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)

· Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

Nutzen Sie das versandte Faxformular daher bitte nur, wenn Sie hörbehindert sind UND in eine der genannten Personengruppen gehören!

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Informationen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Hessischen Landesregierung

verschiedene Institutionen haben Informationen in Einfacher oder Leichter Sprache über das Coronavirus und die Impfung zur Verfügung gestellt:

Die Hessische Landesregierung hat eine Basisinformation in Leichter Sprache zum Coronavirus und den Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt (mit Kontakthinweisen zum BMG):

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache/informationen-zum-corona-virus-leichter-sprache