Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämterund Hauptfürsorgestellen (BIH) gibt in dieser Ausgabe ihrer „zBinfo“ einen umfassenden Überblick über die möglichen Leistungen, ihre rechtlichen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen:
an Arbeitgeber: Finanzielle Förderung, Beratung, Information und weitere Angebote
an schwerbehinderte Menschen: finanzielle Förderung, Beratung, Information und sonstige Angebote
Das Deutsche Institut für Menschenrechte gibt in seiner Pressemittwilung vom 9. August 2012 bekannt:
„Aktiv gegen Diskriminierung“ – Neues Online-Handbuch für Verbände erschienen
Berlin. Welche Möglichkeiten bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Verbänden, um Menschen dabei zu unterstützen, vor Gericht gegen Diskriminierung vorzugehen? Wann kann eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder dem Verbraucherschutz erhoben werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Einreichung einer Beschwerde auf internationaler Ebene (UN, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) sinnvoll?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet das neue Online-Handbuch „Aktiv gegen Diskriminierung“. Es richtet sich vor allem an Verbände und steht ab dem 9. August 2012 zur Verfügung unter: www.aktiv-gegen-diskriminierung.de. Interessierte Verbände finden auf dieser Website einen Überblick über die nationalen und internationalen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz mit konkreten Handlungsanleitungen und praxisorientiertem Wissen.
In dem Handbuch werden gleichermaßen der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen wie vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung behandelt. Eine Einführung in den menschenrechtsbasierten Diskriminierungsschutz ergänzt den Überblick. Zudem präsentiert die Website eine Übersicht der Verbandsrechte – in sieben Sprachen -, die zentralen rechtlichen Grundlagen und eine umfangreiche Linksammlung zum Thema. Ein geschlossener Mitgliederbereich umfasst ein Diskussionsforum mit wechselnden Themen und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern über den Diskriminierungsschutz auszutauschen.
Das Online-Handbuch ist Teil des Projekts „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“ am Deutschen Institut für Menschenrechte (2009-2011). Ziel war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit insgesamt eine Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern.
Ausführliche Informationen: Nina Althoff, Sera Choi (2012):„Verbände aktiv gegen Diskriminierung“ mit Ergebnissen des Projekts und Empfehlungen zur Verwirklichung eines effektiven Diskriminierungsschutzes. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
„Verbände aktiv gegen Diskriminierung“ (gesetzter Link)
Unser Verbandstag „Lernen und Psyche“ war wieder ein Erfolg.
Es fanden sich interessierte Eltern, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen und Sonderpädagogen in Gelnhausen ein.
Sprechen-Hören-Lernen Fördern LV Hessen hat sich das erste Mal mit dem Thema Gesundheit und Lernen in einer Tagung befasst. Wir stellen fest, dass zunehmend der Druck auf die Kinder wächst, ihnen aber oft nicht rechtzeitig Hilfen angeboten werden. Deshalb werden wir das Thema Lernen, Psyche und Gesundheit zukünftig immer wieder aufgreifen.
Kinder, vor allem Kinder mit Beeinträchtigung und Behinderung haben ein Recht auf Bildung und Partizipation.
Beeindruckend war der Vortrag des Kinder- und Jugendpsychologen Klaus Dieter Grothe aus Hüttenberg. Er verdeutlichte den Anwesenden aus seiner Sicht, welche Probleme aus seiner Sicht die Grundlage für Lernschwierigkeiten und Lernbehinderung sein können. Er lehnt ein generelle Schuldzuweisung ob Eltern oder Schule die Ursache für Lernversagen seien ab. Oftmals sei es eine Kombination aus beidem, die es aufzulösen gelte. Allerdings würden sich Eltern oft lieber hinter der Diagnose „mein Kind hat ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom“ zurückziehen, als sich damit abzufinden, dass ihr Kind Verhaltensprobleme hat, die es nun, mit Unterstützung von Therapeuten, Sozialpädagogen und der Schule abzubauen gelte.
Durchaus bestünde auch die Möglichkeit, dass das Kind nicht mit der Lehrerin/dem Lehrer klar kommt. Ein Klassenwechsel ist dann nichts negatives, sondern meist für beide Seiten hilfreich.
Frau PD Dr. Susanne van Minnen, Dozentin für Sprachheilpädagogik an der Justus-Liebig-Universität Gießen informierte eindrucksvoll über die Methoden des Spracherwerbs, sprachliche Störungen und deren Auswirkungen auf das Lernen. Ihr Vortrag steht zum Download zur Verfügung. SprechenHoerenLernenFoerdern
Nicht nur die Vermittlung von Lerninhalten ist die Basis für eine gute Teilhabe an der Gesellschaft, sondern vor allem der Spracherwerb, der Wortschatz, das Sinn entnehmende Lesen und die Wiedergabe, das artikulieren von Ergebnissen und Zielen. Dazu gibt es unterschiedliche Sprachmodelle – wie Lehrersprache, Allgemeinsprache, Kommunikation untereinander. Sprache ist mit die Grundlage für den Erwerb von Bildung.
Eltern, Erzieherinnen und Lehrerinnen und Lehrer sind aufgefordert, sehr sensibel darauf zu achten, dass Sprachentwicklung und Sprachverständnis sich festigen und entwickeln bzw. sich Strategien herauskristallisieren, die eingesetzt werden können, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen und Kindern helfen, auch mit ihren Schwächen stark zu sein.
Frau Dr. Irmtraud Richter vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises machte deutlich, wie wichtig das Kindersprachscreening (KiSS) ist. Es wird inzwischen in allen hessischen Kreisen und Städten als Test für den Sprachstandserwerb von Kindern zwischen 4 und 5 Jahren auf freiwilliger Basis durchgeführt und hilft, Probleme rechtzeitig zu erkennen um gezielt und rechtzeitig eingreifen zu können. So könne den Kindern schon vor der Einschulung geholfen werden. Denn es zeige sich, dass häufig erst bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass es ein Sprachproblem gibt. Sie plädierte dafür, dass das Sprachscreening verpflichtend sein sollte.
Dieser Tag hat wieder einmal eindrucksvoll verdeutlicht, dass es gemeinsam Elternhaus – Schule – Mediziner – Therapeuten-Jugendhilfe, gelingen kann, Kindern den Weg durch Bildung und Ausbildung so zu ebnen und sie zu unterstützen, damit sie mit einem gesunden Selbstbewusstsein ihren Weg gehen können.
Passivität seitens des Elternhauses ist das Falsche. Es gibt für Eltern eine Reihe von Möglichkeiten, um Bildungspartnerschaften im Interesse ihres Kindes einzugehen. Erkennt man Probleme und Lernbehinderung rechtzeitig, können Eltern ihr Kind durch enge Kontakte mit der Schule und Fachleuten, z.B. zu Förderplangesprächen oder Berufswegeplanung, zielgerichtet unterstützen.
Sprechen-Hören-Lernen Fördern LV Hessen, steht Eltern und Schule mit Angeboten für Elternabende, Pädagogische Tage, Treffen mit Fördervereinen und für Einzelgespräche zur Verfügung.
Bei uns bekommen Sie Beratung, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Rufen Sie uns an oder wenden Sie sich per E-Mail an uns.
Bericht,Fotos: Ursula Häuser
2.v.l. Kinder-und Jugendpsychologe K.D.GrotheReferentin PD Dr. S. van Minnen
l. Referentin Dr. I. RichterPräsentation z. Vortrag Dr. van Minnen
Menschen mit Behinderungen haben immer noch Nachteile und stehen vor Barrieren, auch wenn sie sich um eine Ausbildung oder einem Arbeitsplatz bemühen. Dabei sind sie nicht unbedingt weniger leistungsfähig als andere. Im Rahmen der Umsetzung der VN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die eine umfassende Barrierefreiheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen einfordert, wird sich auch die Arbeitsförderung und die berufliche Rehabilitation verändern.
Nachfolgend finden Sie die Erklärung einiger Begriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um Ihr Kind mit einer Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung bei der Suche nach einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen.
„Behindert“ ist ein Mensch um Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, seine geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigt.
„Schwerbehindert“ ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mehr festgestellt ist. Beachten Sie: der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Leistugsfähigkeit eines Menschen aus.
„Gleichgestellt mit behinderten Menschen“ werden Personen mit einem Behinderungsgrad vom mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist. Das gilt auch für die berufliche Ersteingliederung und Ausbildung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine umfangreiche Plattform mit Informationen über das Leben mit Behinderung geschaffen. Hier finden Sie Fragen und Antworten für Familie, Ausbildung, Alter und Freizeit. Eine sehr umfangreiche Sammlung und ein guter Anlaufpunkt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Marktplatz zum Persönlichen Budget geschaffen. Er bietet allen, die sich dafür interessieren wichtige Informationen zum Thema, erleichtert die Suche nach Beratungs- und Servicestellen, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und Beispiele aus der Praxis. Sie finden den Marktplatz unter www.budget.bmas.de
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