Deutscher Behindertenrat weist auf europäische Antidiskriminierungskampagne hin

08.05.2007 – Das Europäische Behindertenforum (EDF) hat eine Kampagne für eine europäische Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Menschen mit einer Unterschriftensammlung gestartet. Eine Million Unterschriften sollen den nötigen Druck entfalten, dass auf europäischer Ebene klare Regelungen gegen die Diskriminierung behinderter Menschen beschlossen werden…

Weiterlesen beim Deutschen Behindertenrat:
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID58077

Termine 2007

1. Besichtigung des Flughafen Frankfurt mit Feuerwehr
Tagesausflug am Samstag den 02.06.2007 ab 12.30 Uhr
Verbindliche Anmeldung über unsere Geschäftsstelle bis zum 30.04.2007

2. Besichtigung des Berufsbildungswerk Südhessen Karben, mit anschließender Arbeitstagung
Thema: Übergänge Schule – Berufliche Ersteingliederung

am Samstag den 23.06.2007 ab 10.00 Uhr
Anmeldungen über unsere Geschäftsstelle bis zum 10.06.2007

Arbeitstagung Lernen Fördern

Vom 11.05. bis zum 13.05. findet eine Arbeitstagung des Bundesverbandes Lernen Fördern im hessichen Hohenroda statt. Das Thema der Veranstaltung lautet Kinder stark machen – Aspekte der Frühförderung.

Informationen und Anmeldeformulare finden sie auf der Seite des Bundesverbandes:

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Arbeitstagung_Hohenroda_Einladung.pdf

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Anmeldeformular_Hohenroda.pdf

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Einladung_Jugendliche_Hohenroda.pdf

Berufliche Eingliederung

Hinweise für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Lernbehinderungen

1. Förderbedarf klären

Jugendliche mit Behinderungen haben Anspruch auf Pflichtleistungen nach $ 102, Abs. 1 SGB III.

  • Lernbehinderung ist eine Behinderung gemäß § 19 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 2 Abs.1 SGB IX
  • falls die Agentur für Arbeit einen Test nicht für erforderlich hält, Verweis auf das sonderpädagogische Gutachten der Schule


2. Antrag schriftlich an die Reha-Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit oder die zuständige ARGE bzw. optierende Kommune

„Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gem. § 14 SGB IX

  • die Arbeitsagentur, ARGE, opt. Kommune prüft ihre Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen.
  • Die Entscheidung muss gem. $ 14 Abs. 2 SGB IX innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang erfolgen.

3. Entscheidung über die Maßnahme

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gem. § 61SGB III
  • Berufliche Ausbildung gem. § 60 SGB III

Die Beratung über Vor- und Nachteile der jeweiligen Maßnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit, die ARGE bzw. opt. Kommune.
Die Agentur für Arbeit und die anderen o.g. Rehaträger dürfen sich einer Förderung nicht entziehen.

Machen Sie deutlich, dass Sie auf die Durchführung der Maßnahme bestehen und mit einer schnellen Vermittlung in Arbeit nicht einverstanden sind.

Fragen Sie regelmäßig nach dem Stand des Antrags.

Notieren Sie sich alle Gespräche mit der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune.

Wenn Sie eine mündliche Zusage bekommen und keine schriftliche bestätigen Sie diese Zusage sofort schriftlich und halten Sie in Ihrem Schreiben alles fest, wie Sie es verstanden haben.

Schreiben Sie zu wichtigen mündlichen Aussagen der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune grundsätzlich eine kurze Gesprächsnotiz und geben Sie diese dem Reha-Träger zur Kenntnis.

Sollte eine notwendige Leistung abgelehnt werden, so legen Sie sofort Widerspruch ein!

4. Verhalten bei Ablehnung des Antrags oder bei nicht fristgerechter Entscheidung

  • wenn Sie nach 4 Wochen noch immer keine Bewilligung erhalten haben oder
  • Ihr Antrag abgelehnt wurde, obwohl die Maßnahme erforderlich ist, dann

stellen Sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht; diesem Antrag legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an die Agentru für Arbeit etc. und ggf. das Antwortschreiben oder Ihre Gesprächsnotiz bei.

Bei allen Fragen und auftretenden Problemen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wir werden Sie unterstützen.

Kooperation Rhein-Main

Gemeinsame Pressemitteilung des IWAK Frankfurt und der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 19/2006 – 19.05.2006

Unternehmensbefragung Region Rhein-Main:

Kooperationen sind wesentliche Wettbewerbsfaktoren

• Zwischenbetriebliche Kooperationen dominieren
• Beratung und Unterstützung im Bereich Weiterbildung vorrangig
• Wissensaustausch zwischen Betrieben von hoher Bedeutung

Die Ergebnisse einer schriftlichen Befragung vom Dezember 2005 belegen, dass in-tensive Kooperationen formeller und informeller Art zwischen den Betrieben beste-hen. Diese beschränken sich nicht auf den Wertschöpfungsprozess (Zulieferer oder Abnehmer) bzw. auf brancheninterne Kontakte, sondern gehen auch über die sekt-oralen Grenzen hinaus. In ihrer Häufigkeit liegen sie deutlich vor den betrieblichen Kooperationen mit externen Institutionen wie Wirtschaftsförderern oder Kammern.

Ein funktionierendes und effektives institutionelles Umfeld ist für viele Arbeitgeber dennoch von zentraler Bedeutung wenn es um grundsätzliche betriebliche Entschei-dungen geht. Insbesondere Beratung und Unterstützung bei Weiterbildungsaktivitäten werden von nahezu der Hälfte der Betriebe in der Region als wichtig oder sehr wich-tig angesehen. Aber auch Förderprogrammberatung, Innovationsförderung oder Standortberatung gelten vielen Betrieben als relevanter Wettbewerbsfaktor.

Besonders anschaulich wurde die Bedeutung regionaler betrieblicher Netzwerke bei der Frage nach den betrieblichen Strategien zur Schaffung und Verbreitung von Wis-sen. Demnach ist die Wissensaneignung durch den Wissensaustausch mit anderen Betrieben aus der Region nach der betrieblichen Aus- und Weiterbildung die zentrale betriebliche Strategie und liegt in ihrer Häufigkeit deutlich vor eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder der formellen Aneignung von Wissen durch Lizen-zierungen oder durch Publikationen und Messen.

Der vollständige IWAK-Report ist im Internet abrufbar unter www.iwak-frankfurt.de.