Einladung zum Ersten Regionaltreffen – UPDATE

An den Vorsitzenden des

Fördervereins der…- Schule,

den Elternbeiratsvorsitzenden der…….-Schule,

das Kollegium der …. – Schule

 

Linden, im August 2007

 

1.Regionaltreffen der Förderschulvertreter mit dem Landesverband

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

 

in „Ihrer“ Schule läuft alles gut und Sie wollen Ihre Erfahrungen an andere weitergeben,

oder gibt es nicht doch das eine oder andere, was noch besser laufen könnte?


Sie haben als Förderverein Fragen oder Probleme, für die Sie eine Lösung suchen?

 

Sie haben als Elternbeiratsvorsitze/-r Fragen und/oder Anregungen, die Sie gerne mal auf einer breiteren Ebene diskutieren wollen?

 

Sie haben als Lehrerin/Lehrer Wünsche, Anregungen oder auch Probleme, die Sie im Schulalltag nicht diskutieren oder lösen können?
Sie alle wünschen sich mehr Diskussion und Kooperation miteinander und in der Region mit anderen Förderschulen? Kann man nicht gemeinsam besser die Interessen unserer/Ihrer Kinder und Jugendlichen besser vertreten (z.B. den Übergang in eine Ausbildung/Arbeit besser gestalten)?

 

Wir möchten Ihnen eine Plattform des Informationsaustausches bieten und mit Ihnen gemeinsam nach Koopertionsmöglichkeiten und Vorgehensweisen suchen.

 

Wir laden Sie ein zum 1. Regionaltreffen am

 

Mittwoch, den 19.09.2007, 18.00 Uhr
Ratsschänke (Fernealdhalle)
35453 Fernwald /Steinbach, Oppenröderstr. 1, Tel: 06404 33 39

herzlich ein.

 

Zur Strukturierung des Treffens schlagen wir vor:

  1. Begrüßung und Vorstellung des Landesverbandes

  2. Vorstellungsrunde der Teilnehmer/-innen

  3. Informationsaustausch

  4. Vorstellung des Reha-Berufsausbildungsnetzwerkes Mittelhessens und des Berufsausbildungswerkes Mittelhessen

  5. Verschiedenes

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

 

Einladung zum Ersten Regionaltreffen

Wir laden die Vorsitzenden der Fördervereine, die
Elternbeiratsvorsitzenden und die Lehrerinnen und Lehrer der
Förderschulen für Lernhilfe
zum 1. Regionaltreffen und  zum Informationsaustausch am

*Mittwoch, den 19.09.2007, 18.00 Uhr *
*Ratsschänke (Fernealdhalle)*
35453 Fernwald /Steinbach, Oppenröderstr. 1, Tel: 06404 33 39

herzlich ein.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

SPRECHEN – HÖREN – LERNEN FÖRDERN auf dem Hessentag 2007

Aktionstag der LAGH Selbshilfe im Zelt der Hessischen Landespolizei auf dem Hessentag

Podiumsdiskussion um 14.00:
„2007 Europäisches Jahr der Chancengleichheit – Recht auf Ausbildung und Arbeit für Alle – auch für Menschen mit Behinderung?“

Infostand von SPRECHEN- HÖREN-LERNEN FÖRDERN auf dem Hessentag
am Montag, den 4. Juni 2007
am Zelt der Hessischen Landespolizei

Infostand von SPRECHEN- HÖREN-LERNEN FÖRDERN auf dem Hessentag

am Samstag den 09.06.2007 ab 9.00 Uhr
auf der „Selbsthilfe-Meile“

Termine 2007

1. Besichtigung des Flughafen Frankfurt mit Feuerwehr
Tagesausflug am Samstag den 02.06.2007 ab 12.30 Uhr
Verbindliche Anmeldung über unsere Geschäftsstelle bis zum 30.04.2007

2. Besichtigung des Berufsbildungswerk Südhessen Karben, mit anschließender Arbeitstagung
Thema: Übergänge Schule – Berufliche Ersteingliederung

am Samstag den 23.06.2007 ab 10.00 Uhr
Anmeldungen über unsere Geschäftsstelle bis zum 10.06.2007

Arbeitstagung Lernen Fördern

Vom 11.05. bis zum 13.05. findet eine Arbeitstagung des Bundesverbandes Lernen Fördern im hessichen Hohenroda statt. Das Thema der Veranstaltung lautet Kinder stark machen – Aspekte der Frühförderung.

Informationen und Anmeldeformulare finden sie auf der Seite des Bundesverbandes:

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Arbeitstagung_Hohenroda_Einladung.pdf

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Anmeldeformular_Hohenroda.pdf

http://www.lernen-foerdern.de/pdf/11_05_07_hohenroda/Einladung_Jugendliche_Hohenroda.pdf

Berufliche Eingliederung

Hinweise für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Lernbehinderungen

1. Förderbedarf klären

Jugendliche mit Behinderungen haben Anspruch auf Pflichtleistungen nach $ 102, Abs. 1 SGB III.

  • Lernbehinderung ist eine Behinderung gemäß § 19 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 2 Abs.1 SGB IX
  • falls die Agentur für Arbeit einen Test nicht für erforderlich hält, Verweis auf das sonderpädagogische Gutachten der Schule


2. Antrag schriftlich an die Reha-Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit oder die zuständige ARGE bzw. optierende Kommune

„Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gem. § 14 SGB IX

  • die Arbeitsagentur, ARGE, opt. Kommune prüft ihre Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen.
  • Die Entscheidung muss gem. $ 14 Abs. 2 SGB IX innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang erfolgen.

3. Entscheidung über die Maßnahme

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gem. § 61SGB III
  • Berufliche Ausbildung gem. § 60 SGB III

Die Beratung über Vor- und Nachteile der jeweiligen Maßnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit, die ARGE bzw. opt. Kommune.
Die Agentur für Arbeit und die anderen o.g. Rehaträger dürfen sich einer Förderung nicht entziehen.

Machen Sie deutlich, dass Sie auf die Durchführung der Maßnahme bestehen und mit einer schnellen Vermittlung in Arbeit nicht einverstanden sind.

Fragen Sie regelmäßig nach dem Stand des Antrags.

Notieren Sie sich alle Gespräche mit der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune.

Wenn Sie eine mündliche Zusage bekommen und keine schriftliche bestätigen Sie diese Zusage sofort schriftlich und halten Sie in Ihrem Schreiben alles fest, wie Sie es verstanden haben.

Schreiben Sie zu wichtigen mündlichen Aussagen der Agentur für Arbeit, der ARGE bzw. opt. Kommune grundsätzlich eine kurze Gesprächsnotiz und geben Sie diese dem Reha-Träger zur Kenntnis.

Sollte eine notwendige Leistung abgelehnt werden, so legen Sie sofort Widerspruch ein!

4. Verhalten bei Ablehnung des Antrags oder bei nicht fristgerechter Entscheidung

  • wenn Sie nach 4 Wochen noch immer keine Bewilligung erhalten haben oder
  • Ihr Antrag abgelehnt wurde, obwohl die Maßnahme erforderlich ist, dann

stellen Sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht; diesem Antrag legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an die Agentru für Arbeit etc. und ggf. das Antwortschreiben oder Ihre Gesprächsnotiz bei.

Bei allen Fragen und auftretenden Problemen können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wir werden Sie unterstützen.