Seit April gibt es eine Klettegruppe für Menschen mit Handicap in MArburg. Ein interessantes Angebot für sportlich Interssierte undalle, die mal etwas Neues ausprobieren möchten. Angeboten wird das Programm vom Deutschen Alpenverein. Nähers hier:
Einladung zum Kongress der LAG SCHULEWIRTSCHAFT
Der Schule-Wirtschaft-Kongress 2014 der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT und des Kultusministeriums findet am 8. April 2014 in der Stadthalle in Friedberg statt.
Das diesjährige Thema lautet: „Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und begleiten“.
Nach dem Impulsvortrag werden zehn themenspezifische Foren mit Beispielen gelingender Umsetzung des Tagungsthemas angeboten. Dabei erhalten Sie die Gelegenheit des gemeinsamen Austausches mit den Referentinnen und Referenten.
Den Flyer für die Veranstaltung finden Sie hier:Flyer SWK 2014 040314
Sie können sich bereits jetzt mit folgendem Link über den Bildungsserver anmelden:
http://schule.bildung.hessen.de/fortbildung/kongress-sw-2014/index.html
Mitgliederversammlung am 22. März 2014 in Butzbach
E I N L A D U N G
Sehr geehrte/r Frau/Herr
Zu unserer Mitgliederversammlung 2013
Bildung gerecht gestalten
am Samstag, den 22. März 2014, um 14.00 Uhr
im Hotel „Deutsches Haus“
35510 Butzbach, Bahnhofstraße 9, Tel.: 06033/8801-0
laden wir Sie herzlich ein.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung: Einlaß 13.30 Uhr
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Geschäftsbericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht des Kassierers
4 Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl des gesamten Vorstandes
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
1. Schriftführer 2. Schriftführer
1. Kassierer 2. Kassierer
3 Beisitzer
7. Kassenprüfer
8. Ehrungen für 10-jährige und 25-jährige Mitgliedschaft
9. Veranstaltungen im Geschäftsjahr 2014
10. Anträge
11. Verschiedenes
(Änderungen vorbehalten)
Anträge sind bis spätestens 10. März 2014 mit Begründung an unsere Geschäftsstelle zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
DER VORSTAND
Hans-Jürgen Jung
1. Vorsitzender
Regionaltreffen am 17. 02. 2014 in Linden
Für das Regionaltreffen am 17.02.2014 zum Thema: Inklusion – für jedes Kind der richtige Weg sind noch Plätze frei!
Gäste sind herzlich willkommen. Die Einladung finden Sie hier:Einladung_Regionalgespräch_in_der_AFS-in_Linden_17.02.14
FORUM 2014
Das neue Forum finden Sie hier:Forum 1-2014 und Satzung
Termine 2014
Auch in diesemJahr bieten wir Ihnen/Euch eine Reihe interessanter Gespräche und Seminare.
Den Terminkalender finden Sie hier:
Weihnachts- und Neujahrsgrüsse 2013
Weihnachtszeit – Zeit innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen.
Zeit natürlich auch nach vorn zu schauen, um neue Ziele zu formulieren.
Danke für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen in diesem Jahr.
Wir möchten Ihnen auch im Jahr 2014 wieder ein verlässlicher Partner sein, gemeinsam mit Ihnen
Erfolge und Ziele erreichen und freuen
uns auf eine weitere,gute Zusammenarbeit.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren
Familien ein ruhiges Weihnachtsfest
besinnliche Festtage, Erfolg und Gesundheit
im Jahr 2014.
Ihr
Hans-Jürgen Jung und
der Vorstand
Einladung zum Seminar Kinder mit Lernbehinderungen und psychischen Belastungen
Seminar Bundesverband Lernen Fördern und Landesverband vom 4.-6. Oktober 2013 in Frankfurt.
Das Seminarprogramm und die Anmeldeformulare finden Sie hier: Anmeldeformular Seminar Psychische Belastungen, Seminar Psychische Belastungen Stand 16.08.2013, Anreise hoffmans_hoefe_anfahrt_bahn, _hoefe_anfahrt_auto
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Der Vorstand
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
An die Mitglieder
des Landesverbandes
Linden im Juli 2013
Betr.: Außerordentliche Mitgliederversammlung
Sehr geehrteDamen und Herren, liebe Mitglieder,
Sehr geehrtes Mitglied,
In unserer Jahresmitgliederversammlung am 23. März 2013 in Butzbach wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Diese ist inzwischen vom Amtsgericht Gießen mit Änderungsforderungen zurückgekommen. Um einer erneuten Verzögerung hinsichtlich der Änderungen zuvor zu kommen, hat der Vorstand dem Amtsgericht Gießen einen entsprechenden Änderungsvorschlag unterbreitet, der seitens des Gerichtes akzeptiert wurde.
Die Änderungen müssen aber durch eine Außerordentliche Mitgliederversammlung erneut beschlossen werden.
Wir laden Sie ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Freitag den 23.8. 13, 14.00 Uhr
im Berufsbildungswerk Südhessen
Am Heroldsrain 1, 61184 Karben
Telefon: 06039/482 – 0
Mit der heutigen Einladung erhalten Sie die Änderungswünsche des AG Gießen, sowie die in Butzbach beschlossenen Änderungen.
Wegen der Wichtigkeit bitten wir Sie nach Möglichkeit an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Änderungswünsche teilen Sie uns bitte bis zum 20.08.2013 mit.
Liegen keine Änderungswünsche vor, so gehen wir ihrerseits von einer Zustimmung zur Satzungsänderung aus
Wir weisen daraufhin, dass bei den Mitgliedsvereinen nur einem Vertreter die Stimmberechtigung zu erteilen ist.
Mit freundlichen Grüßen
DER VORSTAND
Mitgliederversammlung verabschiedet Resolution zur inklusiven Bildung
Resolution
Die Mitgliederversammlung des Verbandes Sprechen- Hören- Lernen Fördern LV Hessen e.V. (SHLF) hat sich mit dem Thema Inklusion von Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen auseinandergesetzt und nachfolgende Resolution verabschiedet:
Inklusion ist ein Entwicklungsprozess, der in alle gesellschaftlichen Ebenen eingreift. Beginnend bei der Früherkennung von Problemen, hin zur Frühförderung, Bildung, Aus- und Weiterbildung zu selbstbestimmt Leben und einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz.
Entsprechend Artikel 24 der UN-BRK ist Ausgangspunkt jeglicher individuellen Bildungsplanung, dass Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten beste Bildungs- und Ausbildungschancen erhalten. Dies schließt die Wahlmöglichkeit des Bildungsweges ein.
Für einen erfolgreichen Weg benötigen Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in den Schwerpunkten Sprache, Hören und Kommunikation oder Lernen spezifische Rahmenbedingungen. Unter fachpädagogischen Gesichtspunkten sind Aspekte wie frühe Förderung und präventive Angebote, Beachtung und Sicherstellung pädagogischer Standards, sowie Entwicklung kommunikativer Kompetenzen unabdingbar. Ziel muss eine passgenaue Förderung von Anfang an sein.
Dabei sind gerade in der schulischen Bildung besondere Lernformen erforderlich und müssen ermöglicht werden. Individuelle Bedürfnisse müssen dabei erkannt und berücksichtigt werden – beginnend bei der Wochenplanarbeit bis hin zu fest strukturiertem Unterricht. Der Unterricht muss allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Daneben ist es unerlässlich, dass Schule an den Erfahrungshintergründen der Kinder anschließen und auf Lebenssituationen vorbereiten muss.
SHLF macht immer wieder deutlich, dass es nicht ausschließlich um den Förderort geht, sondern darum, dass gerade Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung durch entsprechende unterstützende Maßnahmen während der Schulzeit und beim Verlassen der Schule, in der Lage sind, einen Berufsabschluss zu erlangen – wenn sie denn die nötige Unterstützung durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bekommen
Sprechen-Hören-Lernen Fördern, LV Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf dafür Sorge zu tragen, dass:
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eine generelle Gleichstellung der Menschen mit Lernbehinderung im SGB II, III und IX stattfindet, damit der Anspruch auf berufliche Rehabilitation vorhanden ist;
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die Aufnahme der Lernbehinderung in die Matrix des Hessischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stattfindet;
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die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit den entsprechenden Schwerpunkten vor Beginn der Schulzeit geschieht;
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es eine umfassende Beratung bei der Schulwahl ihres Kindes und der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung gibt;
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es eine ausreichende Fall bezogene personelle Ausstattung von Beratungs- und Förderzentren gibt, so dass sie sowohl im Zentrum selbst, als auch in der Beratungs- und Zuweisungsstruktur so ausgestattet werden, dass sie ihren Auftrag erfüllen können;
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die gesamte personelle Ressource, die im Landesbudget für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschulen und in den allgemeinen Schulen zur Verfügung steht, erhalten bleiben soll;
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für den inklusiven Unterricht Qualitätsstandards entwickelt, festgeschrieben und umgesetzt werden;
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berufsvorbereitender und -orientierter Unterricht verstärkt im inklusiven System stattfindet;
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der berufsorientierende Schulabschluss der Förderschule Lernen an den Sekundarschulen I erlangt wird,
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eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule, Jugend- und Sozialhilfe stattfindet;
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der Nachteilsausgleich verpflichtend gemacht wird und nicht die Entscheidung ob und wie er zu gewähren ist in das Benehmen der einzelnen Schule gestellt wird;
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Gebärdensprache für hörgeschädigte Kinder im Unterricht, wo notwendig, verpflichtend eingesetzt wird;
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die Beratung von Schüler/-innen mit dem Schwerpunkt Lernen durch die Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit im letzten Schuljahr, sowohl an den Förderschulen als auch an den Sekundarschulen I verpflichtend ist;;
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die Aufnahme des Integrationsfachdienstes in die schulische Arbeit stattfindet;
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ein schneller Ersatz für SchuB-Klassen geschaffen wird, zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben.
Wir sind sicher, dass die Umsetzung der UN-BRK und der Hessisches Aktionsplan nicht innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden können, sondern es sich um eine gesamt gesellschaftliche Querschnittaufgabe für die kommenden Jahre und Jahrzehnte handelt.
Damit Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktiv teilhaben können bedarf es einer umfassenden Beratung von Eltern auf diesem Weg.
Die für eine gelingende Inklusion so oft beschriebenen notwendigen Maßnahmen für Bildung, Ausbildung und Arbeit bedürfen vor allem aber einer Veränderung der Lehrerausbildung, der Fortbildung und vor allem der Verzahnung der Systeme.